Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Fahrkartenvorverkauf der Nostalgiereisen Rhein-Main e.V.
Diese Bedingungen gelten für den Vorverkauf von Fahrkarten per Internet, E-Mail, Post oder Telefon der Nostalgiereisen Rhein-Main e.V.
Bestellablauf
Während des Bestellablaufs können Sie zwischen Zustellung per Post oder E-Mail wählen. Entsprechend Ihrer Wahl, wird Ihnen die Rechnung und Fahrkarte zugestellt.
Ihrer Bestellung ist verbindlich. Der Kaufvertrag kommt mit Übersendung der Rechnung zustande und erfolgt vorbehaltlich einer Datenprüfung durch die Nostalgiereisen Rhein-Main e.V.
Nach Abschluss des Bestellablaufs erhalten Sie die Rechnung per gewählter Zustellung. Zur Zahlung des Rechnungsbetrages wird eine Frist von sieben Tagen eingeräumt. Um Ihre Zahlung der Bestellung zuordnen zu können, benötigen wir unbedingt Ihren Namen sowie die entsprechende Rechnungsnummer auf der Überweisung.
Der Versand der Fahrkarten erfolgt grundsätzlich erst wenige Tage vor dem Verkehren des Zuges, da uns genaue Fahrzeiten von der DB erst sehr kurzfristig mitgeteilt werden. Die erhaltene Fahrkarte ist ggf. auszudrucken und muss im Zug vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Bestellung, dass wir keine Fahrkarten mehr per Post versenden können, wenn die Bestellung weniger als fünf Tage vor der Sonderfahrt eingeht. In diesem Fall reservieren wir Ihnen ihre Sitzplätze und Sie erhalten die Fahrkarten am Fahrtag am Zug.
Zu jeder Fahrt gibt es einen Stichtag, bis zu dem Kostendeckung erreicht sein muss. Sollte der Zug bei Eingang Ihrer Bestellung bereits ausverkauft sein oder kann eine Fahrt auf Grund zu geringer Anmeldungen nicht durchgeführt werden, wird der von Ihnen bereits bezahlte Fahrpreis zurückerstattet.
Sitzplatzreservierung
Ihre Bestellung beinhaltet nach Möglichkeit eine Sitzplatzreservierung mit zusammenhängenden Plätzen.
Bei Nachbestellungen kann Ihnen ggf. kein angrenzender Sitzplatz mehr angeboten werden.
Ein Anspruch auf bestimmte Sitzplätze besteht nicht.
Reiserücktritt
Vom Gesetzgeber her wird auf Veranstaltungstickets kein Rücktrittrecht eingeräumt. Insbesondere die Regelungen des BGB über Fernabsatzverträge finden gemäß § 312 b Abs. 3 Ziffer 6 BGB auf die vorliegenden Verträge keine Anwendung.
Um dies Kundenfreundlicher zu gestalten, gewähren wir die folgenden Möglichkeiten:
Bei Stornierung von Tagesfahrten stellen wir dem Fahrgast/Kunden folgende Rücktrittsentschädigung in Rechnung:
- Bis drei Wochen vor Fahrttermin
25% des Fahrpreises- Ab drei Wochen bis zwei Wochen
50% des Fahrpreises- Ab zwei Wochen
100% des FahrpreisesWir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Bei Mehrtagesfahrten:
Die Rücktrittsentschädigung wird nach dem Zeitpunkt der Stornierung (Eingang bei uns) wie folgt berechnet:
- bis 90 Tage vor Beginn der Reise 15% des Reisepreises
- 89 Tage bis 50 Tage vor Beginn der Reise 40% des Reisepreises
- 49 Tage bis 30 Tage vor Beginn der Reise 75% des Reisepreises
- 29 Tage bis 8 Tage vor Beginn der Reise 85% des Reisepreises
- ab 7 Tage vor Beginn der Reise
90% des ReisepreisesBei Nichtteilnahme ohne Stornierung am Reisetag ist der gesamte Fahrpreis fällig. Für Zusatzleistungen (z. B. Hotel) gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Veranstalters oder des Leistungsträgers.
Der Reiserücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Für die Wahrung der Frist gilt das Datum des Poststempels bzw. der E-Mail. Sollten Sie die Fahrkarten bereits erhalten haben, so sind diese beizufügen.
Allgemeine Beförderungsbestimmungen der Nostalgiereisen Rhein-Main e.V.
Diese Bedingungen gelten für die Beförderung in allen Zügen der Nostalgiereisen Rhein-Main e.V.
Fahrpreise
Die angegebenen Fahrpreise beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Hin- und Rückfahrt. Eine Rückfahrkarte beinhaltet immer die Hin- und Rückfahrt.
Kleinkinder unter vier Jahren fahren kostenlos, haben aber keinen Sitzplatzanspruch.
Kinder (vier- bis 14-jährige) bezahlen einen ermäßigten Fahrpreis.
Der Gruppentarif beträgt 90 % des regulären Fahrpreises und gilt ab 10 Erwachsenen. Hierbei entsprechen zwei Kinder einem Erwachsenen.
Fahrzeugausfall
Unsere historischen Fahrzeuge sind Unikate. Bei Ausfall eines Fahrzeugs bemühen wir uns um gleichwertigen Ersatz. Dies ist jedoch nicht immer möglich. Zum Beispiel kann bei Ausfall einer Dampflok auch eine Diesel- oder E-Lok als Ersatz zum Einsatz kommen. Daraus können keine Regressansprüche abgeleitet werden.
Kann Ihnen bei Ausfall eines Reisezugwagens weder der gebuchte Sitzplatz noch ein Ersatzplatz zur Verfügung gestellt werden, können Sie von der Fahrt zurücktreten.
Bei Ausfall des Zuges wird Ihnen der Fahrpreis zurückerstattet. Wir bemühen uns, Ihnen Ausfälle frühst möglich mitzuteilen, dies ist aber nicht immer möglich.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Haftung
Unsere Lokomotiven fahren im Regelfall mit Kohle und Wasser, geben Dampf, Rauch und Ruß von sich. Für eventuell daraus entstehende Schäden können wir nicht haften.
Grundsätzlich haften wir nur im Rahmen unserer bestehenden Versicherungen.
Im Falle höherer Gewalt (z. B. Streckensperrung bei der Bahn, Maschinenbruch an Fahrzeugen, behördliche Anordnung, Waldbrandgefahr) sind Ansprüche ausgeschlossen.
Bei unseren Sonderzügen kann es zu Verspätungen oder kurzfristigen Fahrplan-Anpassungen kommen. Daraus können keine Ansprüche abgeleitet werden.
Mitnahme von Fahrrädern
Fahrräder können nach Absprache, soweit Platz vorhanden ist, mitgenommen werden. Für während des Transports entstehende Schäden wird keine Haftung übernommen.
Hinweise
Den Anweisungen des Zugpersonals und den Hinweisen in und an den Fahrzeugen sowie auf den Bahnsteigen ist unbedingt Folge zu leisten.
Bei unvorhergesehenem Aufenthalt ist ein Ausstieg nicht zulässig.